Stiftung Faustino
Voraussetzungen für eine Unterstützung
Es werden nur Gesuche von Personen geprüft, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Seit mindestens drei Jahren ununterbrochener zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden oder Appenzell Innerrhoden.
· Wenn trotz Unterstützung eines Amtes oder anderer Institutionen die Ausbildungskosten nicht gedeckt werden können.
· Keine oder ungenügende Unterstützungsmöglichkeit durch gesetzliche Vertretung möglich ist.
Voraussetzungen: ununterbrochener Wohnsitz in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden oder Innerrhoden seit mindestens drei Jahren. In der Regel werden nur Vollzeitstudierende berücksichtigt. Kein eigenes Vermögen, keine oder ungenügende Unterstützungsmöglichkeiten durch Dritte,
Webseite
Nationalität
Schweiz
Länder
Schweiz
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten
Aktualisiert am
27.07.2020