Der Fonds unterstützt alle immatrikulierte Studierende des Assessmentjahrs sowie der Bachelor- und Masterstufe mit Stipendien und zinsgünstigen Darlehen. Damit soll verhindert werden, dass das Studium aufgrund finanzieller Engpässe verunmöglicht oder sogar abgebrochen werden muss. Als Kriterien für die Unterstützung gelten neben den individuellen finanziellen Umständen auch die persönliche Einstellung zu Leistungswille- und fähigkeit.
Beiträge aus dem Darlehens- und Stipendienfonds werden in der Regel frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester seit der Erst- bzw. der Reimmatrikulation ausgerichtet. Anträge von Studierenden, die im ersten Semester immatrikuliert sind, nehmen wir auch entgegen - das Kriterium der finanziellen Bedürftigkeit wird besonders gründlich geprüft.
Für ausländische Studierende kann die Differenz zwischen normaler Semestergebühr der Stufe für Inländer und der Studiengebühr für Ausländer als Stipendium ausgerichtet werden.
Darlehen als Notunterstützung
Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage (Bedürftigkeit) mit zeitlicher Dringlichkeit befinden, kann ein einmaliges Darlehen vergeben werden. Die finanzielle und familiäre Situation der Antragstellenden und deren Eltern ist, wie sonst auch, massgeblich ausschlaggebend.
Kontakt
Fachstelle für Studienfinanzierung /
Advice Center for Study Funding
Universität St.Gallen
Dufourstrasse 50
9000 St.Gallen
Mail: studienfinanzierung@unisg.ch
Tel: +41 (0)71 224 28 68
Antragstellung
Siehe Verlinkung zu den Antragsformularen unter folgendem Link https://www.unisg.ch/de/studium/informationsangebote/studiumfinanzieren/darlehenundstipendien/hsg-fonds.
Bewerbungsverfahren
Deadlines: Herbstsemester: 1. Oktober / Frühjahrsemester: 1. März
Webseite
Dauer
6-12 Monate
Stufe
Studierende Assessmentstufe, Studierende Bachelor, Studierende Master
Förderarten
Stipendien / Personalkosten, Studiendarlehen
Aktualisiert am
01.02.2022