Kanton Zürich: Ausbildungsbeiträge

Erstmaliges Beitragsgesuch: Eingang spätestens 30 Tage nach Beginn des Ausbildungsjahres.

Wiederholungsgesuch: Eingang vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Später eingehende Gesuche werden ab dem Folgemonat des Eingangs berechnet. Rückwirkend werden keine Ausbildungsbeiträge ausbezahlt.

Anspruch hat, wer
•den stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich hat,
•aus einer Familie mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommt
•eine staatlich anerkannte Ausbildung absolviert und
•unter 45 Jahre alt ist und die weiteren persönlichen und familiären Voraussetzungen erfüllt.

Contact

Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien
Postfach
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
+41 43 259 96 80
stipendien­@ajb.zh.ch

Application Info

Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung um Ausbildungsbeiträge, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung. Hilfe beim Beantragen von Ausbildungsbeiträgen finden Sie unter dem Link https://www.zh.ch/de/bildung/berufs-studien-laufbahnberatung/ausbildungsbeitraege.html#1819390957.

Website

stipendien.zh.ch

Level of education

Assessment level, bachelor student, master student

Funding Types

scholarships / personnel costs, study loans

Last update

28.07.2020

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